Krankengymnastik

Die Krankengymnastik ist ein diagnosebezogenes verordungspflichtiges Heilmittel. Die ärztliche Verordnung unterliegt den Heilmittelrichtlinien die in einem Katalog zusammengestellt sind. Gesamtverordnungsmenge, Anzahl pro Woche und das entsprechende Heilmittel sind standardisiert. Somit ist auch die physiotherapeutische Behandlung je nach Krankheitsbild sehr unterschiedlich. Ein neurologischer Patient (z. B. Schlaganfall, MS, Parkinson) erhält eine völlig andere Therapie als ein Patient nach der OP. Auch die Anzahl der Therapien und der Behandlungsrythmus sind unterschiedlich.


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